Gewährleistung
Tennis Warehouse Europe bietet dir die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Sachmängeln. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Tennis Warehouse haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine Garantie besteht bei den von Tennis Warehouse gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate und gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung.
Tennisschläger
Die gesetzliche Gewährleistung bei Sachmängeln gilt für alle Tennisschläger, die bei Tennis Warehouse Europe gekauft wurden. Schläger mit Sachmängeln werden vom Hersteller ersetzt. Tennisschläger, die jedoch mehr als übliche Abnutzungserscheinungen zeigen, werden nicht ersetzt.
Wenn dein Schläger aufgrund eines Sachmangels ersetzt wird, hast du folgende drei Möglichkeiten:
- Du erhältst einen vom Hersteller gelieferten Ersatzschläger. Wir werden den Schläger kostenlos mit den vom Hersteller beigefügten Saiten (meistens Nylonsaiten) bespannen und dir den Schläger kostenlos mit UPS Standard senden, vorausgesetzt, dass die Lieferadresse innerhalb der EU liegt. Bei Lieferadressen außerhalb der EU liegen die Versandkosten sowie die zugehörigen Einfuhrzölle beim Kunden.
- Du kaufst dir einen neuen Schläger, während der defekte Schläger vom Hersteller im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche beurteilt wird. Wenn der defekte Schläger vom Hersteller ersetzt wird, erhältst du eine Gutschrift über den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kaufpreis deines Schlägers. In diesem Falle umfasst die Gewährleistung nicht die Besaitung und Versandkosten.
- Du hast außerdem die Möglichkeit, eine Gutschrift in Höhe des zu diesem Zeitpunkt für deinen Schläger gültigen Kaufpreises zu bekommen.
Bitte sende deinen Schläger mit Name, Anschrift, Telefon-Nr., Kaufdatum, Original-Rechnung sowie eine kurze Notiz, in der du die Mängel beschreibst, an:
Tennis Warehouse Europe - Returns
Am Ziegelplatz 15,
77746 Schutterwald
Germany
Sollte der Hersteller deinen Tennisschläger nicht ersetzen, so werden wir dir den Schläger mit einem Antwortschreiben des Herstellers zurücksenden.
Schuhe
Die gesetzliche Gewährleistung bei Sachmängeln gilt für alle Schuhe, die bei Tennis Warehouse Europe gekauft wurden. Schuhe mit Sachmängeln werden vom Hersteller ersetzt. Schuhe, die jedoch mehr als die üblichen Abnutzungserscheinungen zeigen, werden nicht ersetzt.
Wenn der Mangel an deinem Schuh unter die Gewährleistung fällt, sende die Schuhe bitte mit Name, Anschrift, Telefon-Nr., Kaufdatum, Original-Rechnung sowie einer kurzen Notiz, in der du die Mängel beschreibst, an:
Tennis Warehouse Europe - Returns
Am Ziegelplatz 15,
77746 Schutterwald
Germany
Versandkosten und Bearbeitungskosten können nicht erstattet werden.