Gewährleistung
Tennis Warehouse Europe bietet dir die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Sachmängeln. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Tennis Warehouse Europe haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Eine Garantie besteht bei den von Tennis Warehouse Europe gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate und gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung.
Schläger
Die gesetzliche Gewährleistung bei Sachmängeln gilt für alle Schläger, die bei Tennis Warehouse Europe gekauft wurden. Schläger mit Sachmängeln werden vom Hersteller ersetzt. Schläger, die jedoch mehr als übliche Abnutzungserscheinungen zeigen, werden nicht ersetzt.
Wenn dein Schläger aufgrund eines Sachmangels ersetzt wird, hast du folgende drei Möglichkeiten:
- Du kannst dich für einen Ersatz-Schläger des Herstellers entscheiden. Tennis Warehouse Europe versendet deinen Ersatz-Schläger gerne kostenlos per UPS Standard, sofern die Lieferadresse innerhalb der Europäischen Union liegt. Bei Lieferadressen außerhalb der EU liegen die Versandkosten sowie die zugehörigen Einfuhrzölle beim Kunden.
- Du kannst dich dafür entscheiden, einen neuen Schläger zu kaufen, noch während dein defekter Schläger für einen Garantieaustausch begutachtet wird. Wird der defekte Schläger vom Hersteller ersetzt, wird dir der aktuelle Verkaufspreis gutgeschrieben.
- Du hast außerdem die Möglichkeit, eine Gutschrift in Höhe des zu diesem Zeitpunkt für deinen Schläger gültigen Kaufpreises zu bekommen.
Bitte sende deinen Schläger mit Name, Anschrift, Telefon-Nr., Kaufdatum, Original-Rechnung sowie eine kurze Notiz, in der du die Mängel beschreibst, an:
Tennis Warehouse Europe - Returns
Am Ziegelplatz 15,
77746 Schutterwald
Germany
Falls dein Schläger nicht vom Hersteller ersetzt wird, wird er zusammen mit einer Erklärung des Herstellers zu dir zurückgeschickt.
Schuhe
Die gesetzliche Gewährleistung bei Sachmängeln gilt für alle Schuhe, die bei Tennis Warehouse Europe gekauft wurden. Schuhe mit Sachmängeln werden vom Hersteller ersetzt. Schuhe, die jedoch mehr als die üblichen Abnutzungserscheinungen zeigen, werden nicht ersetzt.
Wenn der Mangel an deinem Schuh unter die Gewährleistung fällt, sende die Schuhe bitte mit Name, Anschrift, Telefon-Nr., Kaufdatum, Original-Rechnung sowie einer kurzen Notiz, in der du die Mängel beschreibst, an:
Tennis Warehouse Europe - Returns
Am Ziegelplatz 15,
77746 Schutterwald
Germany
Versandkosten und Bearbeitungskosten können nicht erstattet werden.